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Was es bedeutet, den
Euro infrage zu stellen
Wie sieht die Zukunft der europäischen Gemeinschaftswährung aus? Die Wahrscheinlichkeit ist gering, doch das Risiko einer Rückkehr zu den alten Landeswährungen ist wieder da.
Wie sieht die Zukunft der europäischen
Gemeinschaftswährung aus? Die Wahrscheinlichkeit ist gering, doch das Risiko einer
Redenominierung, das heißt der Rückkehr zu den alten Landeswährungen, ist
wieder da: Politische Entwicklungen haben manche Länder dazu veranlasst, neu
über den Euro nachzudenken. Wir glauben zwar nicht, dass der Euro in seiner
Existenz bedroht ist, aber allein die Tatsache, dass das Risiko einer
Redenominierung besteht, reicht aus, um der Europäischen Zentralbank (EZB) den
Ausstieg aus ihrem Programm der Quantitativen Lockerung (QE) kompliziert zu
machen.
Das Risiko, dass der Euro vielleicht
nicht für immer die Währung der Eurozone bleiben könnte, tauchte erstmals
2010/2011 auf, als erst Griechenland und dann Irland, Portugal sowie Zypern den
Zugang zum Anleihenmarkt verloren und ihre Schulden nicht mehr refinanzieren
konnten. Die Krise griff schließlich auf Italien, Spanien und andere Länder
über, wodurch die Zinsen auf allen Renditekurven von Staatsanleihen der
Eurozone gegenüber den Renditen deutscher Bundesanleihen stiegen.
Bis Mitte 2012 befand sich die Eurozone
in der Krise. Die Anleger begannen, das Risiko einer Umgestaltung der
Währungsunion von einer Gemeinschaftswährung in ein System fester nominaler
Wechselkurse einzupreisen. Sie forderten selbst auf kurzfristige Anleihen immer
höhere Zinsen als Ausgleich für das erwartete und unmittelbar drohende
Wechselkursrisiko. Dies hatte eine Inversion der Laufzeitstruktur bei den
Spreads der Staatsanleihen zwischen Peripherieländern und Deutschland zur Folge
(siehe Abb. 1). Erst als EZB-Präsident Mario Draghi versprach, die Zentralbank
werde „alles tun, was nötig ist“ (Juli 2012), sank das Risiko.
2015 flammte das Redenominierungsrisiko
in Griechenland kurzfristig wieder auf, als die griechische Regierung einseitig
erwog, aus dem Euro auszusteigen, um ihre Bürger nicht mehr den strikten
Bedingungen der internationalen Gläubiger zu unterwerfen. Die Renditen
griechischer Anleihen schossen kurzfristig auf 15 Prozent in die Höhe, dann
entschied sich die Regierung angesichts der Unwägbarkeiten einer
Wiedereinführung der Drachme doch, den Euro zu behalten.
Heute sehen wir wieder schwache
Anzeichen für ein Redenominierungsrisiko, denn die Renditeabstände zwischen
Staatsanleihen der Peripherieländer und deutschen Bundesanleihen werden wieder
größer, was diesmal aber teilweise dadurch bedingt ist, dass politische
Oppositionsparteien in den Wahlkämpfen in Frankreich, Deutschland, Italien und
den Niederlanden für eine Wiedereinführung der Landeswährungen eintreten.
Zwischen dieser und den früheren Phasen, in denen ein Redenominierungsrisiko
herrschte, gibt es aber zwei bedeutende Unterschiede.
Der erste ist der, dass einige
politische Parteien aktiv die Rückkehr zu den alten Währungen vertreten und
diese größen- und zahlenmäßig wachsen – wobei sie sich unseres Erachtens über
die vollen Auswirkungen möglicherweise gar nicht im Klaren sind –, während in
früheren Phasen die Marktkräfte das Potenzial für einen Ausstieg aus dem Euro
bestimmten. Der zweite Unterschied ist, dass die Marktpreise darauf hindeuten,
dass die Anleger derzeit das Risiko eines Euro-Ausstiegs für ein Land nicht
annähernd so ernst nehmen, wie die Forderungen dieser politischen Parteien
klingen, weshalb die Chancen, dass diese tatsächlich gewählt werden, eher
gering sind. Aber auch wenn am Markt eine geringe Wahrscheinlichkeit impliziert
ist, kann man die Tatsache, dass die Redenominierung in der gesamten Eurozone
Gesprächsthema geworden ist, unseres Erachtens nicht ignorieren, und dies hat
bedeutende Konsequenzen für die Anleger ebenso wie für die politischen
Entscheidungsträger.
Die Anleger können das Potenzial
massiver Wechselkursveränderungen durch den Ausstieg eines Landes aus dem Euro
nicht ignorieren, auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist. Dies
schmälert die Bereitschaft, sich langfristig grenzüberschreitend zu engagieren,
und hemmt die Bildung einer Kapitalmarktunion. Für die EZB sorgen höhere
Risikoprämien, die mit einem latenten Redenominierungsrisiko einhergehen, für
eine Verschärfung der Finanzmarktbedingungen und schwächen den
Transmissionsmechanismus der Geldpolitik in der Eurozone. Und die Politik – die
die Quelle des Redenominierungsrisikos ist – stellt die EZB vor ein Dilemma:
Wie soll sie auf eine Verschärfung der Finanzmarktbedingungen reagieren, die durch
jene politischen Parteien verursacht wird, die einige Länder aus dem Euro
herausnehmen wollen?
Die Wurzeln der Unzufriedenheit
Ginge es bei der Unzufriedenheit der
Wähler mit dem Euro nur um wirtschaftliche Belange, stünde Italien ganz vorne.
Zwischen dem Eintritt in den Euro im Jahr 1999 und dem Jahr 2016 ist das reale
kumulative Wirtschaftswachstum in Italien pro Kopf um 1,1 Prozent gesunken. Das
heißt, nach Anpassung des Nationaleinkommens an Inflation und Veränderung der
Bevölkerungszahlen ist das Pro-Kopf-Einkommen Italiens heute geringer als 1998.
Hinzu kommt, dass die Arbeitslosigkeit mit 11,9 Prozent nach wie vor hoch ist –
die Quote hat sich seit 1998 kaum verändert –, die Jugendarbeitslosigkeit von
29 Prozent im Jahr 1998 auf 40 Prozent gestiegen ist und die italienischen
Banken 16 Prozent faule Kredite in ihren Büchern stehen haben.
WELTWEIT TIEFSTE
ZINSEN
Experten hatten
daher keinen Handlungsbedarf für die SNB gesehen. Denn in der Schweiz sind die
Zinsen bereits so tief wie nirgends sonst auf der Welt: In der Euro-Zone liegt
der sogenannte Einlagenzins für Banken bei minus 0,4 Prozent, in Dänemark bei
minus 0,65 Prozent und in Japan bei minus 0,1 Prozent. Die Schwedische
Zentralbank hatte ihren Leitzins unlängst auf minus 0,5 Prozent gesenkt. Damit
wollen die Notenbanken erreichen, dass die Geschäftsbanken mehr Kredite
vergeben und so die Wirtschaft ankurbeln - und auch die aus Zentralbank-Sicht
zu niedrige Inflation in die Höhe treiben.
Ökonomen rechnen
nicht damit, dass die Schweizer Währungshüter ihre Geschütze gegen einen
weiteren Franken-Höhenflug bald abfeuern müssen. "Wir erwarten, dass die
SNB die Zinsen stabil hält und frühestens in der zweiten Hälfte 2017
ändert", sagte UBS-Experte Alessandro Bee. Über eine weitere Zinssenkung
dürfte die SNB nach seiner Einschätzung erst bei einer starken Aufwertung auf
einen Kurs von 1,05 Franken pro Euro nachdenken. Derzeit kostet ein Euro 1,0960
Franken. Für Maxime Botteron von der Großbank Credit Suisse ist für den
weiteren Kurs der SNB vor allem die EZB-Politik maßgeblich. "Solange die
EZB die Zinsen nicht weiter senkt, denke ich, wird die SNB ihre Zinsen nicht
senken."
Gebannt scheint die
Gefahr einer neuerlichen Franken-Aufwertung aber nicht - zumal auch die
Schweizer Währungshüter vor den unsicheren Aussichten für die Weltwirtschaft
warnten. Das habe auch Folgen für die Konjunktur in der Alpenrepublik: Hier erwartet
die SNB im laufenden Jahr lediglich einen Zuwachs von ein bis 1,5 Prozent statt
bislang rund 1,5 Prozent. Auch ihre Inflationsprognose korrigierten die
Schweizer nach unten: Sie rechnen nun für 2016 mit einen Rückgang der Preise um
0,8 Prozent. 2017 dürften sich die Lebenshaltungskosten wieder um 0,1 Prozent
verteuern.
National / EU
Die Europäische Zentralbank (EZB) fährt ihr Programm zum Ankauf von Anleihen deutlich zurück. Ab Januar 2018 werde die Notenbank monatlich 30 Milliarden Euro in den Markt pumpen statt wie derzeit 60 Milliarden Euro, sagte ein EZB-Sprecher. Demnach verlängert die Notenbank das Kaufprogramm allerdings zugleich um neun Monate bis mindestens Ende September 2018.
Wenn wir uns überlegen, wie die EZB den
QE-Ausstieg bewerkstelligen wird, machen wir uns nicht nur Sorgen um die
Politik in Italien oder auch in Frankreich, wo der Front National eine Rückkehr
zum Franc befürwortet. Wir sind auch skeptisch angesichts der Tatsache, dass
sich in Ländern, die in der Währungsunion florieren – etwa Deutschland und die
Niederlande –, politische Parteien gegen den Euro stellen. Die Zentralbanker
legen großen Wert auf Unabhängigkeit und Inflationsziele. Sie können aber die
Wählerschaften nicht völlig ignorieren, und die verschiedenen Wählerschaften in
der Eurozone sehen nicht nur die ultralockere Geldpolitik der EZB, sondern auch
die Funktionsstruktur des Euro zunehmend kritisch. Diese Kombination setzt die
EZB unter Druck, aus dem QE auszusteigen. Wir halten es für denkbar, dass die
politische Stimmung die EZB bewegen könnte, ihr QE-Programm einzustellen, noch
bevor die Inflation überzeugend die Marke von 2 Prozent erreicht hat, oder dass
es ihr nicht mehr gelingt, restriktivere Finanzmarktbedingungen in den
Peripherieländern im selben Maß wie in der Vergangenheit auszugleichen
Gratis war gestern: Banken starten "Strafzins für
alle"
Bausparer können Gebühren
zurückverlangen
Eine von
vielen Banken erhobene Gebühr für Bauspardarlehen benachteiligt Kunden
unangemessen, entschied der Bundesgerichtshof. Für Erstattungen gelten
Verjährungsfristen.
8. November
2016, 15:38 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, AFP, dpa, mfh 3 Kommentare
Bausparer
dürfen darauf hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen. © Jens Büttner/dpa
Bausparer,
die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen darauf
hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte
entsprechende Klauseln in Bausparverträgen für unzulässig, weil sie die Kunden
unangemessen benachteiligten. Die Darlehensgebühr fällt an, wenn Bausparer den
Kredit in Anspruch nehmen – zusätzlich zu den Zinsen. Wie viele Kunden damit
auf Rückzahlung der Gebühren von bis zu zwei Prozent der Kreditsumme haben, ist
unklar. Wer von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von den
Verjährungsfristen im konkreten Fall ab.
Im
Ausgangsfall hatte die Bausparkasse Schwäbisch-Hall neben der Abschlussgebühr
und den Zinsen für ein Bauspardarlehen bei Auszahlung des Kredits zusätzlich
noch eine Darlehensgebühr in Höhe von zwei Prozent der Kreditsumme verlangt.
Der Bankensenat des BGH vertrat die Ansicht, dass diese Gebühr allein der
"Abgeltung" des Verwaltungsaufwands der Bausparkassen diente. Die
Bausparkassen dürften die somit im Eigeninteresse erhobenen Gebühren deshalb
nicht auf ihre Kunden abwälzen.
Der BGH
hatte bereits 2014 mit diesem Argument Verbraucherkreditgebühren von Banken für
unzulässig erklärt. Bei der Urteilsverkündung betonte der Vorsitzende Richter
nun im Hinblick auf die damalige Entscheidung, dass zwischen
Verbraucherkrediten und Bauspardarlehen keine rechtlichen Besonderheiten
bestünden. Insoweit dürften Verwaltungskosten auch nicht auf Kunden abgewälzt,
sondern müssten vielmehr "eingepreist" werden.
Die
Bausparkasse Schwäbisch-Hall strich die Darlehensgebühr ihrem Sprecher zufolge
schon vor etwa 15 Jahren. Diese Gebühren seien aus
"Transparenzgründen" seitdem in die Höhe der Zinsen eingerechnet,
erklärte er nach der Verhandlung. Die in zwei weiteren Fällen ebenfalls
beklagte Bausparkasse Wüstenrot hatte sich vergangene Woche mit den Klägern
außergerichtlich geeinigt, um ein höchstrichterliches Urteil zu vermeiden.
Dreijährige Verjährungsfrist für Kunden
Wie viele
Kreditnehmer nun Anspruch auf Rückzahlung von gesondert ausgewiesenen
Darlehensgebühren haben könnten, ist unklar. Christian Urban von der klagenden
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verwies dazu auf verschieden lange
Verjährungsfristen. Bei der "verbraucherfeindlichsten Auslegung"
gelte eine dreijährige Verjährungsfrist.
Während die potenziellen Folgen des Ausscheidens Großbritanniens aus der Eurozone immer noch völlig im Unklaren liegen, greifen insbesondere private Anleger bei chancenreichen Aktienfonds beherzt zu. Vor allem das regelmäßige Fondssparen erlebt in der aktuellen Niedrigzinsphase einen Aufschwung.
Neues aus der Versicherungswirtschaft :
Weitere Lebensversicherer stellen Neugeschäft
der komerziellen Produkte zum 01.01.2016 (Leben) ein
Doch gibt es aber immer noch atraktive Produkte auch mit Garantieleistung und Sicherheit
1
Die anhaltende Niedrigzinspolitik und verschärfte Kapitalvorschriften
setzen den Lebensversicherern zu: sieben von neunzig deutschen Instituten
wollen keine oder kaum noch neue Kunden aufnehmen.
FrankfurtSieben der gut 90 Lebensversicherer wollen nach
Angaben der Finanzaufsicht BaFin keine oder kaum noch neue Kunden aufnehmen.
Sie stellten ihr Neugeschäft nach Informationen der Behörde ganz oder zum
größten Teil ein, sagte Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
(Mittwochausgabe). „Der Markt wird etwas schrumpfen, aber nicht dramatisch“,
betonte König.
In den vergangenen Jahren waren bereits mehr als ein halbes Dutzend von
ihnen aus dem Neugeschäft ausgestiegen, weil sie keine kritische Masse erreicht
oder so schlecht gewirtschaftet hatten, dass sie keine attraktiven Renditen mehr
bieten konnten. Dazu gehörte die Tochter der niederländischen Delta Lloyd.
Andere hatten Vertriebslinien gekappt. So verwaltet die Victoria Leben nur
noch ihre Altbestände, Ergo macht das Neugeschäft über die in Ergo Leben
umbenannte Hamburg-Mannheimer. Doch auch die Abwicklung der schrumpfenden
Restbestände kann für Unternehmen wie den Finanzinvestor Cinven lukrativ sein.
Er hatte im vergangenen Jahr zusammen mit der Hannover Rück die Heidelberger Leben (MLP
Leben) übernommen und hält seither Ausschau nach anderen Leben-Beständen, die
zum Verkauf stehen. Für die Kunden ändert sich dadurch nichts.
Die Niedrigzinsphase setzt die Lebensversicherer zusätzlich unter Druck.
Vor allem kleine Häuser tun sich damit schwer. Dazu kommen zusätzliche
Belastungen durch die verschärften Kapitalvorschriften „Solvency II“, die 2016
in Kraft treten sollen. Der Chef der Versicherungsaufsicht in der BaFin, Felix
Hufeld, hatte im Herbst gesagt, er rechne damit, dass fünf bis zehn deutsche
Lebensversicherer daran scheitern könnten.
Geldanlage mit Festzins
gegenwärtig bei Tageszinsen um die 1% nur bei Bausparkassen zu empfehlenBAUZINSEN
Aktuelle Zinsen in der Baufinanzierung bei 1,5%Stand 06.09.2016
Nutzen Sie
das noch immer historisch günstige Zinsniveau! Aber informieren Sie sich hier
über vorab über die Bauzinsentwicklung und aktuelle Hypothekenzinsen. Wir
zeigen aktuelle Konditionen und frühere Entwicklungen im Überblick. Überzeugen
Sie sich:
Tableau 09/2016 vom 31.08.2016
*)Die genannten Konditionen gelten für ein Darlehen über 100.000 €, das in einer Summe ausgezahlt wird. Folgende
Rahmenbedingungen sind zugrunde gelegt:
• Finanzierung eines Einfamilienhauses zur Eigennutzung
• keine Sondertilgungen
• festes Arbeitnehmerverhältnis oder gegebenenfalls Beamtenstatus
• beste Bonität